Die Heinz Sielmann Stiftung ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
a) höhere Gewalt oder andere seitens der Heinz Sielmann Stiftung nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages bzw. die Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen,
b) Angebote bzw. Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Zwecks oder bezüglich der Person der Teilnehmenden, gebucht wurden oder
c) die Heinz Sielmann Stiftung Grund zu der Annahme hat, dass die Durchführung des Angebotes/ der Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit der Teilnehmenden oder der eigenen Mitarbeitenden gefährdet,
d) der Aufenthalt bei der Heinz Sielmann Stiftung durch ein wegen Corona umzusetzendes, allgemeines Beherbergungsverbot nicht möglich ist,
e) der Heinz Sielmann Stiftung die Genehmigung auf Beherbergung aufgrund einer angeordneten Quarantäne durch eine übergeordnete behördliche Anordnung entzogen wurde.
Ebenfalls führen Verstöße gegen alle oder einzelne Punkte dieser Geschäftsbedingungen und/oder ergänzender Nutzungsbedingungen und/oder Hausordnungen zum Ausschluss der oder des Teilnehmenden von der Veranstaltung oder gegebenenfalls sogar zum gesamten Abbruch der Veranstaltung.
Die Sielmann Stiftung hat den Teilnehmenden hinsichtlich der Ausübung des Rücktrittsrechtes unverzüglich, wenn möglich schriftlich zu informieren.
Der Teilnehmende hat in den vorstehend genannten Fällen des Rücktritts vom Vertrag durch die Heinz Sielmann Stiftung keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Erstattung von Zahlungen.